Metageschäft

Metageschäft
Me|ta|ge|schäft 〈n. 11Geschäft mit gleichem Gewinn u. Verlust für beide Partner [<ital. metà „Hälfte“ + Geschäft]

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Metạgeschäft
 
[italienisch (a) metà »(zur) Hälfte«], dem Konsortium ähnliches Vertragsverhältnis von in der Regel zwei, manchmal auch mehreren Partnern (Metisten) zur Durchführung eines Gemeinschaftsgeschäftes, bei dem Kapitaleinsatz, Gewinn und/oder Verlust geteilt werden (z. B. Vergabe eines Gemeinschaftskredits). Man unterscheidet offene Metakredite (der Kreditnehmer hat Kenntnis von der gemeinschaftlichen Kredithergabe) und verdeckte Metakredite (der Kreditnehmer hat nur mit einer kreditgebenden Bank zu tun, er kennt den oder die stillen Metisten nicht). Ein weiteres typisches Metageschäft ist die Wertpapierarbitrage: Die beiden Metisten arbeiten an verschiedenen Börsenplätzen, der erzielte Arbitragegewinn (beziehungsweise Verlust) wird in regelmäßigen Zeitabständen festgestellt und je zur Hälfte verteilt.

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Me|tạ|ge|schäft, das; -[e]s, -e [zu ↑a metà] (Kaufmannsspr.): gemeinsames Waren- od. Bankgeschäft zweier Firmen mit gleichmäßiger Verteilung von Gewinn u. Verlust.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Metageschäft — (italienisch: (a) metà = „zur Hälfte“) ist ein gemeinsam durchgeführtes Rechtsgeschäft, bei dem sich zwei oder mehrere Vertragspartner (Metisten) Kapitaleinsatz, Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen aufteilen (Meta Vereinbarung). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Metageschäft — Me|tạ|ge|schäft 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Wirtsch.〉 Geschäft mit gleichem Gewinn u. Verlust für beide Partner [Etym.: <ital. metà »Hälfte«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Metageschäft — Geschäft zwischen zwei Partnern, bei dem Gewinn und Verlust geteilt (⇡ Gelegenheitsgeschäft) wird. Die Beteiligten heißen Metisten. Sie werden im eigenen Namen, aber für Rechnung der Meta tätig. Die Funktionen der Partner sind i.d.R.… …   Lexikon der Economics

  • Metageschäft — Me|ta|ge|schäft das; [e]s, e <zu it. a metà »zur Hälfte«> vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, nach der Gewinn u. Verlust aus Geschäften, die die Vertragspartner abschließen, aufgeteilt werden …   Das große Fremdwörterbuch

  • Metageschäft — Me|tạ|ge|schäft <italienisch; deutsch> (Kaufmannssprache gemeinschaftlich durchgeführtes Waren oder Bankgeschäft zweier Firmen mit gleichmäßiger Verteilung von Gewinn und Verlust) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Metist — Me|tịst 〈m. 16〉 jmd., der an einem Metageschäft beteiligt ist * * * Me|tịst, der; en, en (Kaufmannsspr.): Vertragspartner in einem Metageschäft …   Universal-Lexikon

  • Metist — Me|tist der; en, en <zu it. a metà (vgl. ↑Metageschäft) u. ↑...ist> Teilnehmer an einem ↑Metageschäft …   Das große Fremdwörterbuch

  • Abschlagszahlung — Die Abschlagszahlung oder Akontozahlung (auch: A Conto Zahlung, Per Conto Zahlung; italienisch: a conto/per conto = „auf/in Rechnung“, „auf Abschlag“; Zeichen: ℀ bzw. a/c, auch kurz: a. c.) ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf… …   Deutsch Wikipedia

  • a meta — a me|ta zur Hälfte, Gewinn u. Verlust geteilt ● conto a metà, conto metà auf halbe Rechnung [ital., „zur Hälfte“] * * * a metạ̀   [italienisch »zur Hälfte«], unter Teilung von Kosten, Gewinn und Verlust. (Metageschäft)   * * * a me|tà [ me ta;… …   Universal-Lexikon

  • Terzogeschäft — Tẹrzogeschäft   [italienisch terzo »Dritter«], Börsenwesen: Geschäft auf gemeinschaftlicher Rechnung, bei dem sich drei Beteiligte zu einer Gelegenheitsgesellschaft zusammenschließen. Gewinn und Verlust werden entsprechend dem Metageschäft… …   Universal-Lexikon

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